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Spannung vor OVG-Urteil zu Muezzin-Ruf – ALLE: Gesetzgeber muss Grundgesetzregelung modernisieren

DÜSSELDORF, den 22.09.2020 (TK/PL). Vor der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster zu Klagen gegen Muezzin-Rufe wird der Ruf nach einer entsprechenden Modernisierung des Grundgesetzes lauter.

„Mit großer Spannung schauen wir auf das Verfahren am Mittwoch in Münster, weil es sich mit der Frage beschäftigt, in wieweit Muezzin-Rufe konkurrierende Grundrechte, wie die ’negative Religionsfreiheit‘ verletzen“, sagte der Vorsitzende der Partei „Allianz liberaler und libertärer Europäer (ALLE)“, Thorsten Kraft, am Dienstag in Düsseldorf.

„Das Verfahren könnte mit dem Irrtum aufräumen, dass ein Verbot von Muezzin-Rufen verfassungswidrig sei, da es das per Grundrecht garantierte Recht auf Religionsausübung angeblich verletze“, betonte Kraft.

Der ALLE-Vorsitzende argumentierte, dass der im Grundgesetz garantierten Ausübung der Religionsfreiheit im Einzelfall auch andere, schützenswerte Grundrechte gegenüberstehen könnten. „Auch mit Blick auf die Grundrechte verfolgter Minderheiten, die durch diese Muezzin-Rufe neu traumatisiert werden, hoffen und vertrauen wir darauf, dass die deutsche Rechtssprechung für ein Verbot der Muezzin-Rufe votiert“, sagte Kraft.

Eine derartige Grundrechtsverletzung liege Kraft zufolge beispielsweise einer gerichtlichen Beschwerde im ostwestfälischen Herford zugrunde. Dort klagten ansässige, jesidische Flüchtlinge, „die unter Völkermord, Vergewaltigung und Vertreibung durch islamische Fanatiker gelitten haben, gegen den während der Corona-Krise von der Kommune gestatteten Muezzin-Ruf“, erläuterte Kraft. Diese Fanatiker benutzten „wortwörtlich die gleichen Glaubensbekenntnisse, wie sie nun per Muezzin-Ruf über Lautsprecher verbreitet“ würden.

Der ALLE-Vorsitzende fügte hinzu: „Es kann und darf nicht sein, dass man den Artikel 4 des Grundgesetzes so auslegt, dass die Religionsfreiheit im öffentlichen Raum in die höchstpersönlichen Schutzräume anderer Menschen eingreift.“ Er unterstrich, dass die jesidischen Flüchtlinge durch das per Lautsprecher verbreitete Rufen islamischer Vorbeter „in den eigenen vier Wänden und bei geschlossenem Fenster ständig an die erlittenen Grausamkeiten in den IS-Gebieten erinnert und aufs Neue traumatisiert“ würden.

Kraft verwies in diesem Zusammenhang auf eines der Grundziele seiner Partei: „Der Schutz von Minderheiten steht für uns als ALLE an erster Stelle – gerade in einer Zeit, in der sich selbst die FDP immer deutlicher davon distanziert, individuelle Freiheiten vor der Herrschaft der Mehrheit zu schützen.”

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