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Meine Gedanken zum „Waffenrecht – aus der Geschichte nichts gelernt“ – ein Beitrag von Merlin Obermann

Der Mensch, die Waffe und die Gewalt – Archäologen bestätigen: Die ersten Werkzeuge, die vom frühen Menschen benutzt wurden, dienten zumindest auch als Waffe.

Technische Neuerungen wurden sehr häufig im Zusammenhang von Auseinandersetzungen entwickelt und erst in einem zweiten Schritt einer friedlichen Nutzung zugeführt – das Internet ist nur ein Beispiel unter zahllosen für dieses Phänomen.

Der Staatsvertrag sieht vor, dass der Bürger dem Staat das alleinige Recht überträgt, Gewalt auszuüben. Im Gegenzug hat der Staat die Pflicht, seine Bürger zu schützen. Dies ist die fundamentale Legitimation für das Bestehen eines Staates, sowie seine zuvorderste Aufgabe: Die Grundlage für das staatliche Gewaltmonopol.

In einer idealen Welt könnte die Frage des Waffenrechts hier einfach beantwortet werden: Wenn der Staat über das Gewaltmonopol verfügt, scheint es auf den ersten Blick logisch, ihm auch das Monopol für die Mittel zur Gewaltausübung zu überlassen. Doch diese Ansicht ist nicht nur weltfremd und geschichtsvergessen, sie verkennt die Realitäten und ist totalitär.

Grundsätzlich steht fest: Bloß weil etwas Aufgabe und Obliegenheit des Einen ist, lässt sich daraus nicht schließen, dass das gleiche Ding einem Anderen nicht erlaubt sei. Dies gilt insbesondere für existentielle Angelegenheiten wie den Schutz des eigenen Lebens. Unsere Rechtsordnung, sowie die Rechtsordnungen aller zivilisierter Staaten erkennt dies auch an und gewährt das Recht oder sogar die Pflicht zur Notwehr, Nothilfe und Hilfeleistung.

Zu allen Zeiten waren Gesellschaften innerer und äußerer Bedrohung ausgesetzt. Von außen drohen andere Staaten oder, gerade seit neuerer Zeit, internationaler Terrorismus. Die Tatsache, dass es immer Menschen geben wird, die Leben, Unversehrtheit, Eigentum, Recht und Freiheit ihrer Mitmenschen nicht achten, macht neben der Wehrhaftigkeit nach außen auch die innere Sicherheit zur Notwendigkeit. Beides, sowohl die innere, als auch die äußere Sicherheit ist Aufgabe des Staates. Doch beides wird der Staat niemals in einem Maße gewährleisten können, dass von einer absoluten Sicherheit für jeden Einzelnen gesprochen werden kann. Der Versuch der Annäherung an diesen Zustand wäre ein totalitärer und bis an die Zähne gerüsteter Polizei- und Militärstaat. Doch ein solcher zerstört regelmäßig das kostbare Gut, das zu schützen seine Aufgabe ist: das Recht und die Freiheit seines Volkes, des Einzelnen so wie der Gesellschaft.

Was ist also die Alternative? Die Antwort ist: Eine friedliche aber wehrhafte Gesellschaft. Es stellt sich die Frage nach den Erfahrungen aus Vergangenheit und Gegenwart, in Deutschland und in Übersee mit dem bürgerlichen Recht, Waffen zu tragen. Die Gründungsväter der USA hielten dieses Recht so hoch, dass es im zweiten Verfassungszusatz niedergeschrieben steht.

Man mag vermuten, dass die Bürgerbewaffnung für die äußere Sicherheit der USA keine große Rolle spielt – ist doch die stärkste Armee der Welt und eine sehr vorteilhafte Geostrategische Lage ausschlaggebend dafür, dass die USA seit ihrem Bestehen keine feindliche Invasion zu befürchten hatten.

Diese Vermutung ist ein Irrtum! Im zweiten Weltkrieg gab es durchaus ausgereifte und realistische Pläne für eine Invasion durch das japanische Reich. Doch das Wissen, dass aus jeder Scheune, aus jedem Fenster, aus jedem Bauernhof Gewehrläufe auf die Invasoren gerichtet werden könnten und würden, war ein ausschlaggebender Faktor für die japanischen Generäle, ihre Invasionspläne zu begraben. Zu Verlustreich wäre der Versuch, auch und vor allem aufgrund der bewaffneten Zivilbevölkerung. Die zahllosen Waffen der amerikanischen Zivilisten konnten in den Schränken der Wohnstuben eingeschlossen bleiben und mussten keinen Schuss abgeben: Ihre Abschreckungswirkung rettete viele Menschenleben. Ähnlich verhält es sich mit der Schweiz, deren Neutralität durch die Zeit auch durch eine bewaffnete Zivilbevölkerung wirksam abgesichert wurde.

Doch werden die USA nicht stets als abschreckendes Beispiel für Vielzahl von tragischen Todesopfer aufgrund von liberalem Waffenrecht genannt? Dies ist nur soweit richtig, als dass dies tatsächlich immer wieder behauptet wird. Doch ein differenzierter Blick auf die Fakten liefert ein gänzlich anderes Bild.

Das amerikanische Waffenrecht ist nicht einheitlich. Während in manchen Staaten Waffen zum Straßenbild gehören, da sie offen und von fast allen getragen werden, sind in anderen Staaten die Waffengesetze mit den strengen und restriktiven Regelungen Deutschlands oder anderer europäischer Staaten vergleichbar. Vergleicht man nun die Todesopfer durch Gewaltverbrechen stellt man fest: Gerade dort, wo die Bürger aufgrund strenger Waffengesetze unbewaffnet sind, sterben am meisten Menschen durch Waffengewalt. Nicht von Polizisten, sondern von bewaffneten Verbrechern, die sich dort, wie auch auf dem Rest der Welt, ihre Waffen nicht verbieten lassen. Verbote begrenzen nur denjenigen, der sich rechtstreu an das Verbot hält. In der globalisierten Welt ist auch die Verfügbarkeit von verbotenen Gegenständen nur für denjenigen begrenzt, der sich an Recht und Gesetz hält.

Insofern ist es nicht überraschend, wenn man feststellt: Die Gegenden der USA, die ein sehr liberales Waffenrecht haben, gehören zu den sichersten der Welt. An der Formel, dass das wirksamste Mittel gegen einen „bösen Menschen mit einer Waffe“ ein „guter Mensch mit einer Waffe“ sei, ist doch viel Wahrheit. Dies auch ohne, dass es zum „shootout“, einer Eskalation der Gewalt kommen muss. Jeder auch nur potentielle Gewalttäter müsste sich im Klaren sein: Sein Gegenüber, egal ob Mann oder Frau, alt oder jung, ist in der Lage, ihm mit tödlicher Wehrhaftigkeit zu begegnen. Jedes potentielle Opfer sowie jeder Passant. Auch unter diesem Aspekt retten Waffen leben durch Abschreckung.

Wie verhält es sich mit Unfällen durch Waffen? Nicht jeder Waffentote ist Opfer eines Verbrechens! Richtig ist, dass Waffen durch unsachgemäße Handhabung oder durch Zugriff durch Kinder oder ungeeigneter Personen zur Gefahr werden können. Doch auch hier wird die Häufigkeit, dass sich diese Gefahr verwirklicht, überschätzt. Die meisten Waffentoten sterben nicht durch Unfälle, vielmehr ist Suizid der mit Abstand ausschlaggebendste Faktor der Zahl der Toten durch Waffen. Jeder Tod durch Suizid ist tragisch, aber kein Argument gegen die Bewaffnung des Einzelnen, denn die Statistik zeigt: die Selbstmordrate ist unter Menschen, die über Waffen verfügen nicht höher als unter unbewaffneten. Der Suizidale, der den Freitod durch die eigene Waffe herbeiführt, würde sonst ein öffentliches Verkehrsmittel, Medikamente, oder einen Sprung in die Tiefe wählen. Die an sich schlüssig erscheinende Befürchtung, dass durch die leichte Verfügbarkeit von Waffen als ein vermeintlich schmerzloses Selbsttötungsmittel die Hemmschwelle für die Durchführung des Suizids gesenkt wird und deshalb mehr Menschen zu Tode kommen, lässt sich statistisch widerlegen. Unfälle durch Waffen sind dort am seltensten, in denen der verantwortungsvolle Umgang mit Waffen zur Kultur gehört und in der Bevölkerung verankert ist.

Richten wir den Blick aus Übersee zurück nach Deutschland. Die Entwaffnung der Bevölkerung geschah durch das totalitäre Hitlerregime. Dies war im Sinne der Zielsetzung, der Errichtung einer totalitären Schreckensherrschaft, folgerichtig. Auch eine Gestapo tut sich schwer, unerwünschte Personen nachts aus dem Bett zu zerren und verschwinden zu lassen, wenn hierfür bewaffneter Widerstand gebrochen werden müsste.

Das Menschheitsverbrechen des Holocaust wäre gegen eine bewaffnete und wehrhafte, jüdische Bevölkerung niemals durchsetzbar gewesen. Dies ist nicht nur herrschende Meinung unter Historikern und Militärexperten. Auch die Geschichte des Staates Israels ist ein Beleg dafür. Seit seiner Gründung 1948 stehen die Juden dort zahlenmäßig weit überlegenen Feinden gegenüber, die aus ihrem Willen zur Vollendung dessen, was Hitler begann, keinen Hehl machten. Doch es sollte ihnen bis heute nicht gelingen. Der Staat Israel bleibt als Wunder der Wehrhaftigkeit bis heute sichere Zuflucht für Juden aus der ganzen Welt.

Wenn es aus Auschwitz eine Lehre geben kann, dann ist es die, dass so etwas nie wieder passieren darf. Der einzige Garant hierfür, ist Wehrhaftigkeit. Auch waren es unmittelbar keine humanistischen Überlegungen, geschickte Diplomatie oder wohlmeinende Friedensstifter, die den Wahnsinn des Massenmordes beendet haben. Es waren Menschen mit Waffen, die die Entschlossenheit besaßen, diese auch einzusetzen.

Wer sich aus noch so edlen Motiven heraus dafür ausspricht, Waffen dem rechtstreuen Bürger zu verwehren und seine Stimme jenen Kräften überlässt, die Waffen alleine in Händen des Staates und in den Händen von Kriminellen belassen möchten, der möge sich an die Geschichte unseres Landes erinnern. Aus der historischen Verantwortung Deutschlands erwächst die Verpflichtung zur Stärkung des Einzelnen gegen den Totalitarismus. Aus dem Konsens, das wir dem demokratischen Rechtsstaat das Gewaltmonopol übertragen lässt sich nicht ableiten, dass wir ohnmächtig sein sollen, seinen Erhalt und unser Leben gegenüber inneren und äußeren Feinden zu verteidigen. Ich wiederhole mich und sage mit dem Blick auf mörderischen Totalitarismus, sei es ein religiöser, ein politischer oder ein Amalgam aus beiden: Nie wieder!

Wie ist Ihre Meinung zum Waffenrecht? Diskutieren Sie mit uns dazu im Freiraum-Forum.

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