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Kopftuch-Urteil – ALLE sieht „fatales Signal“ für integrierte Muslime

MÜNCHEN, den 04.09.2020 (MO/PL). Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Berliner Neutralitätsgesetz zieht zunehmend Kritik am Berliner Senat nach sich. „Die Zulassung von islamischer Verschleierung für Staatsrepräsentanten als Ergebnis dieses Urteils ist ein fatales Signal in alle Richtungen“, kritisierte der religionspolitische Sprecher der Partei „Allianz liberaler und libertärer Europäer (ALLE)“, Merlin Obermann, am Freitag in München.

Das Gericht hatte der Klage einer muslimischen Lehrerin stattgegeben, die sich durch das Berliner Neutralitätsgesetz angeblich in ihrer Religionsausübung beeinträchtigt sah. Die Bundesrichter hatten in ihrem Urteil allerdings nicht prinzipiell ein Kopftuchverbot für den Öffentlichen Dienst gekippt, sondern ledglich die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Berliner Gesetzes.

ALLE-Sprecher Obermann warf daher vor allem dem zuständigen Berliner Justizsenator schweres Versagen vor: „Gegenüber einem fundamentalistischen Islam mit politischem Führungsanspruch legt dieses Urteil die untaugliche Paragraphenarbeit des rot-rot-grünen Senates bloß.“ Der „christlich geprägte Rechtsstaat“ habe sich „von fundamentalistischen Islamisten vorführen lassen“.

Obermann warnte: „Gerade den säkularen und gut integrierten Muslimen wird durch die vorherige amateurhafte Regierungsarbeit ein Bärendienst erwiesen.“ Die „Vertreter eines totalitären und fortschrittsfeindlichen Islamverständnis“ könnten sich auf diese Weise „als dominante Kraft aufspielen“.

Der Religionsexperte der ALLE fügte hinzu: „Die säkularen, toleranten Muslime können mit Recht an der weltanschaulichen Neutralität des Staates zweifeln, wenn Staatsrepräsentanten die Gelegenheit gegeben wird, derart parteiisch aufzutreten.“

Er mahnte: „Das Ergebnis dieses Urteils ist ein Schlag ins Gesicht für diejenigen, die vor dem radikalen Islam nach Europa geflüchtet sind und zugleich Wasser auf die Mühlen von Rechtsradikalen.“ Der Berliner Senat müsse „endlich seiner Verantwortung für ein neutrales Auftreten der im Öffentlichen Dienst Beschäftigten durch ein wirksames Gesetz gerecht werden“.

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