DÜSSELDORF, DEN 23.07.2020 (AvS/PL). Gegen die von der Bundesregierung ausgehandelten Billionen-Hilfen zur Abfederung der EU-weiten Corona-Wirtschaftsschäden gibt es heftigen Widerspruch. „Dieser Beschluss bedeutet in letzter Konsequenz einen noch nie dagewesenen Bruch unseres Grundgesetzes“, sagte der Vorsitzende der „Allianz liberaler und libertärer Europäer (ALLE)“, André von Schúeck, am Donnerstag in Düsseldorf. Alle EU-Vertragspartner hätten sich zum No-Bailout verpflichtet. „Diese Nichtbeistands-Klausel ist festgelegt in Artikel 125 des AEU-Vertrages zur Arbeitsweise der EU-Staaten und schließt die Haftung der EU sowie aller Mitgliedstaaten für Verbindlichkeiten anderer Länder aus“, gab von Schúeck zu bedenken.
Zudem verstoße die EU mit dem Beschluss, Schulden aufzunehmen gegen ihr eigenes, im Lissabon-Vertrag von 2007 festgeschriebenes Recht. „Dies sieht vor, dass der EU-Haushalt ausschließlich aus Eigenmitteln und nicht zusätzlich durch Schuldenaufnahmen bestritten werden muss“, betonte der ALLE-Vorsitzende.
Er warnte zugleich, dass das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von Anfang Mai dieses Jahres bereits „einen klaren Rechtsverstoß durch den Bundestag und die Bundesregierung bezüglich der Aufkäufe von EZB-Staatsanleihen festgestellt“ habe. Von Schúeck unterstrich: „Die Karlsruher Richter haben dadurch erstens die Selbstrechtfertigung des EuGH zur gemeinschaftlichen Schuldenaufnahme verworfen. Und zweitens haben sie festgestellt, dass Bundesregierung und Bundestag nichts unternommen haben, um diese illegale gemeinschaftliche EU-Schuldenaufnahme zu verhindern.“
Von Schúeck mahnte, „wenn Bundesregierung und Bundestag im Falle der EU-Corona-Kreditaufnahme erneut untätig bleiben, würde dies eine wiederholte verfassungswidrige Aufgabe der staatlichen Souveränität Deutschlands über seine Finanzen bedeuten.“ Deutschland allein habe darüber „das Hoheitsrecht über und niemand anders“, stellte von Schúeck klar. „Wenn Merkels Regierung und der Bundestag sich jetzt nochmals wegducken und die verfassungsrechtlich garantierte Souveränität Deutschlands untergraben, dann haben alle Deutschen gemäß Artikel 20, Absatz 4 das Recht zum Widerstand gegen diese selbstzerstörerische Politik“, folgerte der ALLE-Vorsitzende.
Die Wiederaufbauhilfe reihe sich „nahtlos in die seit der Finanzkrise 2008 typischen und den Bürgern als alternativlos verkauften Rettungsaktionen, mit denen angeblich ‚Schlimmeres‘ verhindert werden soll. Mangels eines strategischen Plans wurstelt man sich dabei jedoch immer tiefer in wirtschaftliche Probleme hinein“, sagte von Schúeck.
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Ich möchte den Bundesvorsitzenden dahingehend ergänzend unterstützen, dass es für die Ausübung des grundgesetzlichen Widerstandsrecht auch gewaltlose Formen gibt. Gleichzeitig möchte ich ausdrücklich sicherstellen, dass der zutreffende Verweis des Bundesvorsitzenden auf Art. 20 unseres Grundgesetzes nicht als Aufruf zu Gewalt missverstanden werden darf!